Impressum und AGB

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Verantwortlich:


Stefanie Bordonaro

Kontakt:


Hüttengrund 1

09456 Annaberg-Buchholz

Tel.: 0151 / 53 26 44 70

info@herzhund.net

Steuernummer


217/208/02306

Das Einzelunternehmen ist derzeit gem. § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit und kann deshalb auch keine ausweisen!



Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten


Der Vertrag kommt durch mündliche Annahme des Auftraggebers zustande, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Nutzung der Rabatte für Institutionen bedarf es eines festen schriftlichen Vertrages, der für die Dauer von mindestens 12 Monaten geschlossen wird.
Es gelten die Preise in der aktuellen Preisliste, sowie auf der Homepage www.herzhund.net. Da es sich derzeit um ein Kleinunternehmen nach § 19 Abs. 1 UStG handelt, wird eine Umsatzsteuer nicht ausgewiesen. Einzelne Leistungen können unkompliziert in bar gegen Quittung nach Abschluss der Dienstleistung bezahlt werden. Bei Zahlung auf Rechnung ist diese zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, für Mahnungen werden etwaige Mahngebühren berechnet, ist die Zahlung länger als einen Monat überfällig, werden zusätzlich zu etwaigen Mahngebühren Verzugszinsen erhoben.
Die Leistungen können sowohl einzeln gebucht werden, als auch im Paket. Für Institutionen gelten diesbezüglich besondere Konditionen, die auf der Preisliste des schriftlichen Angebotes ersichtlich sind.
Die vereinbarten Termine für die Leistungen "tiergestützte Therapie", "Seelsorgeeinheit" und "psychosoziale Intervention" sind vom Auftraggeber bis zu 3 Tage vor Beginn abzusagen, wenn das Ausfallen nicht krankheitsbedingt zustande gekommen ist, ansonsten werden diese in Rechnung gestellt. Bei Krankheit reicht eine Absage am Morgen des Termins. Ist der Auftragnehmer bereits vor Ort, so sind zumindest die Fahrtkosten zu berechnen. Im Falle einer Krankheit des Auftragnehmers oder des Therapiebegleithundes sagt der Hundeführer am Morgen der Therapiestunde oder Seelsorge, bzw. Interventionseinheit ab und vereinbart einen neuen Termin. In Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Erlaubnis des Auftraggebers findet die Einheit ohne den Hund statt. Unwidrige Straßenverhältnisse oder Schäden am Betriebsfahrzeug müssen ebenfalls rechtzeitig am Morgen des Einsatzes angezeigt werden, damit die betreffenden Personen vom Ausfall der Stunde in Kenntnis gesetzt werden können.
Fällt eine Einheit aus Verschuldung des Auftragnehmers aus, ist diese schnellstmöglich nachzuholen. Unterbricht der Hundeführer die Einheit aus persönlichen Gründen oder weil der Hund erschöpft ist, nicht zur Mitarbeit bereit oder ähnliches, ist diese Einheit ebenfalls nachzuholen. Unterbricht der Hundeführer eine Einheit weil eine Gefährdung des Hundes seitens des Auftraggebers besteht (z. B. übermäßige Agressivität, Infektiösität, etc.) hat der Auftraggeber die Kosten der Stunde zu tragen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweiligen Hausordnung, bzw. den Hausregeln, Sauberkeit und Hygiene, Pünktlichkeit. Ebenso ist der der Auftraggeber für geeignete Räumlichkeiten, die Pünktlichkeit der Person(en) und einen störungsfreien Ablauf verantwortlich.

Für die Leistung "Gottesdienst" müssen bei einer Absage, die nicht krankheitsbedingt ist und wo nicht von einer bloßen Terminverschiebung ausgegangen werden kann, die Kosten leider anteilig berechnet werden. Bei einer Absage nach dem Traugespräch zu 30% und bei einer Absage weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung 50%, da bis dahin der Gottesdienst bereits soweit vorbereitet und auch die Predigt fertig geschrieben ist. Wenn Sie innerhalb des Erstgespräches feststellen, dass ich nicht die richtige Rednerin für Sie bin und der "Funke" einfach nicht überspringen will, entstehen Ihnen, außer den Fahrtkosten natürlich keine weiteren Kosten.

Haftung
Da es sich um eine gewerbliche Hundehaltung handelt, haftet der Hundeführer nur für vorsätzliche Schäden. Da Hunde im Gegensatz zu Katzen ihre Krallen nicht einfahren können, kann es innerhalb der Interaktion (z. B. „Pfötchen geben“) zu leichten Kratzspuren kommen, auch wenn der Hundeführer auf bestmögliche Krallenpflege achtet.


Erhebung von Daten
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, insoweit sie für die Abwicklung der Dienstleistung unerlässlich sind. Dazu gehören Name, Anschrift, Telefonnummer.
Im Bereich der tiergestützen Therapie werden zusätzlich Daten erhoben, die zu einer individuellen Therapie mit der höchstmöglichen Effektivität führen. Dazu gehören Name, Alter und die jeweiligen Defizite der betreffenden Person(en), an denen vornehmlich gearbeitet werden soll.
Im Bereich der Seelsorge werden über das o. g. Maß hinaus nur Daten erhoben, sofern es sich um eine persönliche Feier mit dem Wunsch nach einer personenbezogenen Predigt handelt. Dies wird im Vorgespräch erörtert.


Fotos zu Werbezwecken

Fotos zu Werbezwecken werden ohne ausdrückliche Genehmigung nur so verwendet, dass die Person, bzw. die Personen unkenntlich oder von hinten dargestellt werden.

Wenn eine Einrichtung eigene Fotos zu Werbezwecken verwendet, kann die Firma herZhund diese ebenfalls verwenden, ohne damit irgendwelche Rechte am Urhebertum oder am eigenen Bild zu verletzen.

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